Schwarz, Karl und Unterköfler, Herbert ZUR GESCHICHTE DER EVANGELISCHEN LUTHERKIRCHE IN STOCKERAU

I. DIE ERKLÄRUNG DER GENERALSYNODE
Im Herbst 1998 erließ die Generalsynode der Evangelischen Kirche in Österreich eine programmatische Erklärung “Zeit zur Umkehr – Die Evangelischen Kirchen in Österreich und die Juden“. Der in erster Linie vom damaligen Oberkirchenrat Johannes Dantine (1938-1999) erarbeitete Text ist behutsam im Sprachduktus, aber dennoch unmissverständlich in der Aussage: Die Israelitischen Kultusgemeinden und die Juden in Österreich werden gebeten, die Versicherung entgegenzunehmen, dass die Evangelischen Kirchen sich verpflichtet wissen, die Erinnerung an die Leidensgeschichte des jüdischen Volkes und an die Schoa stets wach zu halten, ihre Lehre und Praxis auf Antisemitismen zu überprüfen und jeglichem Antisemitismus zu wehren. Darüber hinaus brachte die Erklärung zum Ausdruck, dass die beiden evangelischen Kirchen in der Beziehung zu Juden und Kultusgemeinden einen gemeinsamen Weg in eine neue Zukunft gehen wollen und sich daher bemühen werden, das Verhältnis von evangelischen Christen und Juden entsprechend zu überdenken und zu gestalten.
Johannes Dantine war sich darüber im klaren, dass der von der Generalsynode angenommene Text, der von der Mitschuld der Christen und der Kirchen am Leiden und Elend von Juden sprach, noch der vollständigen Rezeption im kirchlichen Leben bedürfe. Erst wenn dies geschehen sein wird, erst wenn das Bewusstsein in den Gemeinden für die damit verbundenen Fragen geschärft sein wird, sind die Voraussetzungen für das Gespräch mit dem Judentum gegeben (Dantine, 4). In Stockerau sind diese Impulse aufgegriffen worden.

II. DIE “STOCKERAUER ANGELEGENHEIT“
In den vorliegenden Beiträgen zur Stadtgeschichte von Stockerau (Krehan, 231; Goldmann, 128) sowie im Dehio Handbuch über die Kunstdenkmäler Österreichs (Niederösterreich nördlich der Donau, 1132) und im Gedenkstättenführer der Evangelischen Kirche (Evangelisches Österreich) ist schon verschiedentlich der bemerkenswerte Sachverhalt festgestellt worden, dass die evangelische Lutherkirche ursprünglich als Synagoge errichtet worden war und erst 1938 zu einer evangelischen Kirche umgestaltet wurde. Über den Zeitpunkt der Einweihung als Kirche gibt es unterschiedliche Angaben, Krehan nennt den 6. November 1938 als Datum, an dem Superintendent D. Johannes Heinzelmann (1873-1946) aus Villach die Weihe vornahm, Goldmann führt das Jahr 1940 an, seit dem die Lutherkirche (“ehem. Synagoge“) bestehe und in ihr evangelische Gottesdienste gehalten würden. Dem gegenüber kehrt das Dehio-Handbuch wieder zur Jahreszahl 1938 zurück, führt darüber hinaus auch die Namen der Architekten an, welche 1903 die ursprüngliche Synagoge erbaut (Leopold Holdaus) bzw. 1938 die Umgestaltung vornahmen (H. Jelinek). Eine Eintragung im Gottesdienstbuch bestätigt den Termin 6. November 1938 der Weihehandlung durch den Superintendenten Heinzelmann, die Unterschriften unter dem Erinnerungsblatt beweisen, dass das Ereignis weit über den Kreis der Stockerauer Tochtergemeinde hinaus Beachtung gefunden hat. Insgesamt wurden 250 Gottesdienstbesucher gezählt. Der juristische Oberkirchenrat Dr. Heinrich Liptak (1898-1971) hat hier ebenso unterschrieben wie der langjährige Professor für Neues Testament an der Wiener Evangelisch-theologischen Fakultät Prof. Dr. Richard Hoffmann (1872-1948). Dass Heinrich Prinz Reuß mit seiner Gattin Antonia Prinzessin Reuß aus dem benachbarten Ernstbrunn gekommen waren, versteht sich von selbst.
Die Predigt hielt der Ortspfarrer Hermann Spindler über Eph. 2,19-22: So seid ihr nun nicht mehr Fremde und Beisassen, sondern ihr seid Mitbürger der Heiligen und Hausgenossen Gottes, aufgebaut auf dem Grund der Apostel und Propheten, wobei Christus Jesus sein Eckstein ist, in dem der ganze Bau zusammengefügt heranwächst zu einem heiligen Tempel im Herrn, in dem auch ihr miterbaut werdet zu einer Wohnung Gottes im Geist.
Die Liturgie hielt der in Laa an der Thaya stationierte Vikar Adolf Kaiser (1900-1955). Weiters nennt das Protokoll die Funktionäre der Tochtergemeinde, den Kurator Major a.D. Karl Kolacsek, den Kassier Franz Jahnaß, den Schriftführer Karl Glas und die Presbyter Karl Czech, Konrad Wallner und Rudolf Schalanda.

1. DIE ERWERBUNG DER SCHIESSSTATTGASSE 44
Im Sinne der eingangs angeführten Erklärung der Generalsynode ist eine Umwandlung einer Synagoge in eine christliche Kirche an sich schon ein Umstand, der die Gefühle religiöser Pietät schmerzlich berührt und das Verständnis von evangelischer Toleranz belastet, erst Recht muss das gelten, wenn dies in einer Zeit grausamer Verfolgung und physischer Vernichtung erfolgt.
Unzweifelhaft im Zusammenhang mit den Verfolgungsmaßnahmen gegen die jüdischen Gemeinden und ihre Mitglieder, aber im Detail aus den Dokumenten des Gemeindearchives nicht nachvollziehbar, gelangte das Grundstück Schießstattgasse (EZ. 1647 Stockerau) samt der darauf befindlichen Synagoge im Sommer 1938 in die Verfügungsgewalt der Stadtgemeinde Stockerau. Es finden sich in den kirchlichen Akten keinerlei Hinweise auf die Modalitäten dieser Aneignung noch geht daraus hervor, wann die Synagoge ihrer ursprünglichen Bestimmung gemäß nicht mehr verwendet werden durfte. Zum Zeitpunkt der innerkirchlichen Diskussion über den bevorstehenden Erwerb ist allerdings wiederholt von der “früheren Synagoge“ die Rede.
In der evangelischen Filialgemeinde bestand seit Jahren ein Kirchenbauverein, der die Errichtung eines eigenen evangelischen Kirchengebäudes verfolgte und zu diesem Zwecke bereits ein eigenes Grundstück in Stockerau (Belvederegasse) erworben und größere Ersparnisse angesammelt hatte. Nicht zuletzt deshalb, erfolgte die Entscheidungsfindung und die Realisierung des Erwerbes in der Gemeinde und im Oberkirchenrat pragmatisch schnell und zielgerichtet und ist die Sprache der Akten nüchtern und befremdlich unsensibel.
“Durch das rasche Zugreifen unseres H. Kurators [Major Karl] Kolacsek (+1945) gelang es, im Einvernehmen mit Bürgermeisteramt und Kreisleitung, die jüdische Synagoge zu erwerben, die als evangelische Kirche umgestaltet wurde.“ So heißt es lapidar in einer zeitgenössischen Quelle (zit. bei Krehan, 231), allerdings ohne nähere zeitliche Angabe. Der zuständige Ortspfarrer Hermann Spindler (1899-1982) von Korneuburg sprach am 3. September 1938 im Oberkirchenrat vor. Er deponierte dort die Absicht seiner Pfarrgemeinde Korneuburg, “die frühere Synagoge in Stockerau für Zwecke der Filialgemeinde Stockerau [zu] erwerben“. “Diese Transaktion“, so ließ er seinen Gesprächspartner, den Präsidenten des Oberkirchenrates Dr. Robert Kauer (1901-1953) wissen, “könne in außerordentlich günstiger Weise durchgeführt werden, da die Stadtgemeinde Stockerau, in deren Besitz die Synagoge derzeit sei, diese der evang. Pfarrgemeinde gegen Hingabe des für Kirchbauzwecke erworbenen Grundstückes überlasse“. Allerdings solle die Stadtgemeinde Stockerau bei dieser Transaktion nicht aufscheinen, vielmehr soll die grundbücherliche Einverleibung direkt von der israelitischen Kultusgemeinde auf die evangelische Pfarrgemeinde durchgeführt werden.
Spindler erwähnte weiters ein finanzielles Problem seiner Pfarrgemeinde Korneuburg, die vom Kirchbauverein in Stockerau 3.000 Schilling ausgeliehen habe. Da diese Summe nun unmittelbar in Stockerau benötigt wurde, sah sich die Pfarrgemeinde Korneuburg veranlasst, ein Darlehen aufzunehmen und ihr Pfarrhaus hypothekarisch zu belasten. In Anbetracht der günstigen Konditionen für das Darlehen (5,5% bei zehnjähriger Rückzahlungsdauer) stimmte Kauer nach Rücksprache mit seinem juristischen Kollegen Dr. Paul Siwy (1899-1957) zu. Im Akt fand seine Zustimmung in der Bemerkung ihren Niederschlag, dass “die Erwerbung einer Kirche auf diese Weise sich als wesentliche Förderung der evang. Filialgemeinde Stockerau erweisen dürfte“.
Die Kirchenleitung handelte rasch und erteilte sofort ihre Zustimmung, sodass der zuständige Senior D. Erich Stökl (1871-1950) erst wenige Tage später, am 9. September 1938 dazukam, seine befürwortende Stellungnahme in einer Aktennotiz festzuhalten. Er erwähnt aber neben der Übergabe des evangelischen Kirchbaugrundes an die Stadt Stockerau auch die Zahlung von 1000 M “für arme jüdische Auswanderer“ als Gegenleistung für das Grundstück in der Schießstattgasse Nr. 44 samt der darauf befindlichen Synagoge. Und auch der schon erwähnte Wiener Superintendent Johannes Heinzelmann, an den das Schriftstück des Wiener Senioratsausschusses im Dienstweg gelangte, äußerte sich am 14. September wohl sehr positiv über den Vorgang, er konterkarierte aber diese Sicht durch emotionale Sperren – nicht ohne antisemitische Vorurteile: “Sachlich wäre wohl gegen den Tausch nicht das Mindeste einzuwenden – er ist ja geradezu ein ’Glücksfall’ für die evangelische Gemeinde Stockerau – gefühlsmäßig kann man kaum eine Freude daran haben: einerseits weil es sich um einen ehemaligen ’Judentempel’ handelt, andererseits wegen der mit der Angelegenheit verbundenen besonderen Umstände (Zwangslage der Judengemeinde).“
Immerhin war der Superintendent der einzige, der die dem Tausch zugrundeliegende “Zwangslage der Judengemeinde“ offen aussprach. Im Grundbuch (EZ. 1647 Stockerau) ist der Vorgang schließlich als “Schenkungsvertrag“ vom 19. August 1938 festgehalten, die beiden Rechtsparteien sind die Israelitische Kultusgemeinde und die evangelische Filialgemeinde Stockerau; die Stadtgemeinde Stockerau, in ihrem Selbstverständnis als eigentlich Verfügungsberechtigte – scheint nicht auf, genauso wie jeder Hinweis auf den Erwerb des Kirchenbaugrundes durch die Stadtgemeinde im zugrundeliegenden Vertragswerk fehlt.

2. ARISIERUNG UNTER AUSNÜTZEN DER “ZWANGSLAGE DER JUDENGEMEINDE“?
Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft am Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Vorgang erneut aufgerollt. Den Anfang machte ein Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Alfred Sucharipa, der 1906 aus der israelitischen Kultusgemeinde in die evangelische Kirche übergetreten war und 1946 die Funktion eines Kurator-Stellvertreters der Pfarrgemeinde Stockerau bekleidete. In diesem in Verlust geratenen Schreiben an die Israelitische Kultusgemeinde (21.06.1946) sprach er die beabsichtigte Profanierung der Synagoge im Sommer 1938 an, möglicherweise auch den Umstand, dass sich der Vorsitzende der Kultusgemeinde Stockerau Löffler für die Weiterverwendung des Gotteshauses als evangelisches Kirchengebäude eingesetzt habe. In dem in Abschrift erhaltenen Antwortschreiben der Israelitischen Kultusgemeinde (01.07.1946) wird dieser Sichtweise jedenfalls mit Nachdruck widersprochen, dass der jüdische Tempel ohnedies aufgelassen worden wäre. Das könne an der Frage der geforderten Wiedergutmachung nichts ändern. Die Tatsachen hätten gelehrt, dass das Schicksal des Tempels erst besiegelt wurde durch die Umwandlung dieses Gotteshauses in eine protestantische Kirche. Wäre diese Umwandlung nicht vorgenommen worden, dann hätte die Kultusgemeinde die Möglichkeit, dieses Gotteshaus wieder als Kultstätte zu erhalten. “Wir müssen uns daher ganz entschieden dagegen verwahren“, so lautet die Kernaussage des Briefes, “dass der richtige Begriff Arisierung getarnt wird durch die Besiegelung des jüdischen Schicksals“.
Als der Ortspfarrer Hermann Spindler dieses Schreiben dem Oberkirchenrat zur Kenntnis brachte, notierte der mit befasste Senior Othmar Muhr (1883-1962), dass seiner Meinung nach der ehemalige Tempel einer neu gebildeten Stockerauer Kultusgemeinde zurückzugeben wäre – gegen Erstattung sämtlicher Kosten, die für die ev. Gemeinde mit der Übernahme des Gotteshauses verbunden waren. Immerhin berechnete Spindler den Friedenswert des seinerzeitigen Baugrundes in der Belvederegasse, welcher der Stadtgemeinde im Tauschwege überlassen wurde, mit 5.000 bzw. in einem späteren Brief mit 7.000 Schilling, zu denen die beim Rechtsanwalt Dr. Arthur Boyer deponierten 1.200 S. (nach einer anderen Quelle soll es sich um 2.500 S. gehandelt haben) hinzuzuzählen wären, weiters die Einleitung einer elektrischen Beleuchtung.

3. ERSTE RÜCKSTELLUNGSFORDERUNG
Mit Schreiben vom 5. März 1948 richtete Ing. Hugo Winkler aus Wien-Leopoldstadt einen Wiedergutmachungsantrag der derzeit inaktiven Israelitischen Kultusgemeinde Stockerau an die zuständige Bezirkshauptmannschaft (GZl. XIII-232), der sich insbesondere auf die Rückerstattung der Liegenschaft bezog, die am 13. März 1938 im Besitz der Kultusgemeinde war. Dies veranlasste den Ortspfarrer Spindler zu einer Niederschrift (18.03.1948), in der er als der einzige Überlebende aus der Distanz von zehn Jahren die Vorgänge im Spätsommer 1938 schilderte und dem Rechtsvertreter der Evangelischen Kirche Dr. Joseph Preleuthner zur Verfügung stellte. Daraus ist zu ersehen, dass eigentlich die politische Gemeinde unter Bürgermeister Mayerl sich die Synagoge samt angebauten Wohnhaus aneignen wollte, dann aber durch den Kurator zu dem Grundstücktausch (Belvederegasse) angeregt wurde. In Gegenwart des Bürgermeisters und des Kreisleiters Hametter wurde ein Protokoll aufgenommen, das seitens der Kultusgemeinde die Herren Löffler und Munk unterzeichneten.
Im März 1948, als die Pfarrgemeinde Korneuburg-Stockerau gerade mit dem Bau der Kirche in Korneuburg anfing, kam “die Stockerauer Angelegenheit“ in Fluss. Darüber war der langjährige Ortspfarrer sehr besorgt, denn er sah die eng begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen der Gemeinde und wohl auch der Gesamtkirche. Für ihn bestand wohl kein Zweifel, dass der Liegenschaftserwerb unter das Rückstellungsgesetz fiel. Er wisse nicht, “wie weit uns der OKR jetzt beim Ankaufe dieser Synagoge heute helfen könnte, da es mit den Geldern gerade jetzt am schlechtesten ist und wir noch dazu den Bau auch in Korneuburg beginnen müssen, auch wieder mit Geldern des OKR, bzw. des ökum. Rates in Genf“, ließ er seinen Freund Heinrich Liptak, den Präsidenten des Oberkirchenrates, wissen (18.03.1948). Tatsächlich stellte die Kultusgemeinde schließlich im Jahr 1951 einen Rückstellungsantrag.

4. DIE “REGELN DES REDLICHEN VERKEHRS“ WURDEN EINGEHALTEN
Die Gegenäußerung der Pfarrgemeinde Stockerau ist mit 4. Jänner 1952 datiert. In ihr wird mit Nachdruck bestritten, dass bei dem Liegenschaftserwerb “die Regeln des redlichen Verkehrs“ nicht eingehalten worden seien. Es wird argumentiert, dass die israelitische Kultusgemeinde an die evangelische Pfarrgemeinde mit dem Angebot herangetreten sei, ihre Liegenschaft zu übernehmen, um dadurch die Übertragung auf die Stadtgemeinde zu verhindern, welche ein Magazin für die NSV einzurichten beabsichtigte. Dadurch dass die Stadtgemeinde die kostenlose Überlassung des Grundstückes in der Belvederegasse verlangte, sei die evangelische Pfarrgemeinde ihrerseits unter Zwang gestellt worden. Der Ablösebetrag von RM 1.000,- (sic!), den die Stadtgemeinde Stockerau für Zaun und Wasserleitung in der Belvederegasse an die evangelische Pfarrgemeinde geleistet hatte, sei zuzüglich einer Spende von weiteren RM 1.000,- dem Israelitischen Auswandererfonds zur Verfügung gestellt worden. Deshalb handelte es sich nicht um eine vollkommen unentgeltliche Übereignung und auch nicht um eine Vermögensentziehung im engeren Sinn. Des weiteren wird aufgelistet, welche Aufwendungen seitens der evangelischen Pfarrgemeinde geleistet wurden. Die Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten wurden dabei mit 22.000,- S. beziffert.
Schließlich wurde darauf hingewiesen, dass die evangelische Pfarrgemeinde mit der Antragstellerin “wegen Ablöse der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft und sohin einer vergleichsweisen Bereinigung der Angelegenheit“ in Verbindung getreten sei.
Am 5. Jänner 1952 fand die Verhandlung der Rückstellungskommission statt, sie endete mit einem Vertagungsbeschluss, um weitere Zeugen zu vernehmen, vor allem aber die erwähnte “außerkommissionelle“ Erledigung zu ermöglichen.

5. EIN VERGLEICH SÄMTLICHER GEGENSEITIGER ANSPRÜCHE WIRD VEREINBART
Zu dem von beiden Teilen angestrebten Endvergleich kam es aber erst nach Jahresfrist, nämlich am 8. Dezember 1953. Die Pfarrgemeinde Stockerau verpflichtete sich zur Zahlung von ATS 150.000,-, worauf die Kultusgemeinde ihren Rückstellantrag 61 RK 79/51 wegen Rückstellung der Liegenschaft EZ. 1647 des Grundbuches Stockerau unter Verzicht auf den Anspruch zurückzog und das unanfechtbare Eigentumsrecht der Antragsgegnerin Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Stockerau, frühere Evangelische Filialgemeinde A.B. Stockerau anerkannte. Der Betrag von ATS 100.000,- wurde unverzüglich einbezahlt, die ausstehende Restsumme sollte in drei Raten zum Jahresbeginn 1955-1957 beglichen werden.
“Mit diesem Vergleich sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche beider Teile aus der Entziehung und Rückstellung der Liegenschaft EZ. 1647 des Grundbuches Stockerau einschließlich der Kosten verglichen. Die Anmerkung der Einleitung des Rückstellungsverfahrens ... soll erst nach Nachweis der Bezahlung des Betrages von S. 50.000,- gelöscht werden.“. So lautet die abschließende Passage des Verhandlungsprotokolls, das Dr. Preleuthner mit Schreiben vom 11. Dezember 1953 dem Evangelischen Oberkirchenrat zur Kenntnis brachte.
Unterstützt durch die Wiener Superintendentur A.B. und den Evangelischen Oberkirchenrat A.B. hat somit die im Jahre 1951 verselbständigte Pfarrgemeinde A.B. Stockerau die Eigentumsfrage endgültig geklärt. Der am Verfahren beteiligte Wiener Superintendent Georg Traar (1899-1980), der von großen Widerständen in den Reihen der Kultusgemeinde gegen die Übereignung der früheren Synagoge an eine christliche Gemeinde zu berichten wusste und deshalb auf einen baldigen Abschluss drängte (27.06.1953), er zog das Schlussresümee, das an die seinerzeitige kommerzielle Einschätzung der “Stockerauer Angelegenheit“ nahe herankam: “Obschon der Betrag höher ist als wir ursprünglich gerechnet hatten, ist es doch ein im Grunde günstiger Kauf“.

III. DIE GEDENKTAFEL ALS WICHTIGES SIGNAL
Die Geschichte des Erwerbes der ehemaligen Synagoge in Stockerau als evangelisches Kirchengebäude ist allein aus den Gemeindeakten nicht gänzlich zu deuten. Die wohl maßgebliche, aber nicht umfassend geklärte Rolle der lokalen Behörden, die Abwicklung in Form eines zivilen Rechtsgeschäftes – juristisch als Schenkung, wirtschaftlich als Tausch – und die in der grundsätzlichen Beurteilung des Vorganges widersprüchlichen Positionen im Rückstellungsverfahren unterscheiden sich deutlich von den Arisierungen, wie sie damals im großem Maße und in großer Zahl stattfanden.
Hinter der kühlen Akten- und Kanzleisprache kann gleichsam wie in einem Brennglas die Verfangenheit der Kirche und der in ihrem Namen handelnden Personen in ihrer Zeit gesehen werden. Und wie der seinerzeitige Gottesdienst am 6. November 1938 kein ausschließlich lokales Ereignis der Tochtergemeinde Stockerau gewesen ist, so ist auch der Umgang mit dieser Geschichte nicht bloß eine Stockerauer Angelegenheit, sondern fällt auch in die Verantwortung der Gesamtkirche.
Die Gedenktafel an der Außenfassade der evangelischen Lutherkirche ist in diesem Sinne ein eindringliches Signal dafür, dass das Wort der Generalsynode “Zeit zur Umkehr“ von den Gemeinden gehört und aufgenommen wurde; sie signalisiert, dass die Kirche mit dem Judentum einen gemeinsamen Weg in eine neue Zukunft zu gehen vermag, weil sie die belastete Geschichte benennt und dadurch frei wird für eine Zukunft gegenseitigen Respekts, konfessioneller Toleranz und eines umspannenden religiös-weltanschaulichen Friedens.

QUELLEN UND LITERATUR
• Archiv des Evangelischen Oberkirchenrates A.B., Signatur Gd 287 = GemeindeaktenKorneuburg.
• Johannes Dantine, Die Schoah als Herausforderung für christliche Theologie, in:Schalom 31 (1998) 3, S. 2-4.
• DEHIO Handbuch. Die Kunstdenkmäler Österreichs: Niederösterreich nördlich derDonau, Wien 1990.
• “Evangelische Pfarrkirche A.B. Stockerau“, Faltblatt o.J. (2000).
• Friederike Goldmann (Red.), Die Städte Niederösterreichs 3 = Österreichisches Städtebuch IV/3, Wien 1982.
• Werner Horn (Hg.), Festschrift zum Jubiläum 50 Jahre Evangelische Diözese A.B. Wien, Wien 1996.
• Hans Krehan, Geschichte von Stockerau, Krems/Donau 1979.
• Heinrich Liptak, Das evangelische Österreich, Laa an der Thaya 1935.
• Kurt Lüthi, Nach der Shoah: Die Judenfrage wird zur Christenfrage, in: Michael Bünker/ Thomas Krobath (Hgg.), Kirche: Lernfähig in die Zukunft? Festschrift für Johannes Dantine zum 60. Geburtstag, Innsbruck-Wien 1998, S. 192-203.
• Gustav Reingrabner/ Karl Schwarz (Hgg.), Quellentexte zur österreichischen evangelischen Kirchengeschichte zwischen 1918 und 1945, Wien 1989.
• Oskar Sakrausky (Hg.), Evangelisches Österreich. Ein Gedenkstättenführer, Wien o.J. (1981).
• Anton Steinbach, Pfarrgemeinde Stockerau, in: Gustav-Adolf-Bote 16.10.1957.
• Wilhelm Stritar, Evangelische Gemeinden in Niederösterreich, Wien o.J.
• Emmerich Tálos/Ernst Hanisch/Wolfgang Neugebauer/Reinhard Sieder (Hgg.), NS-Herrschaft in Österreich. Ein Handbuch, Wien 2000.
• Herbert Unterköfler, Die Evangelische Kirche in Österreich und ihre “Judenchristen“, in: Jahrbuch für die Geschichte des Protestantismus in Österreich 107/108 (1991/92) 109-136.
• Zeit zur Umkehr – Die Evangelischen Kirchen in Österreich und die Juden. Erklärung der Generalsynode, in: epdÖ Nr. 74/29.10.1998, S. 5-7.
• Harald Zimmermann, Die Evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich = Austria Sacra 1/II/11/1 Wien 1968.

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